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Entschädigung für Verfolgte nach § 175 | Queere Organisationen appellieren an Betroffene

Am 22. Juli 2022 endet die Entschädigungsfrist für Menschen, die von 1945 bis 1994 strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen erleiden mussten. Bisher haben jedoch nur sehr wenige, denen eine solche Entschädigung zusteht, ihre Recht geltend gemacht. Aus diesem Grund informieren jetzt queere Organisationen wie unter anderem die zivilgesellschaftliche LSBTIQ*-Koordinierungsstelle Thüringen und auch das Bundesamt für Justiz die Betroffenen.

Über die zivilgesellschaftliche LSBTIQ*-Koordinierungsstelle Thüringen kam Radio F.R.E.I. hierzu mit Jan Bockemühl von der Bundesinteressensvertretung schwuler Senioren e.V. (kurz: BISS e.V.) und Elke Prinz, LSBTIQ+-Aktivistin.


> Download

Mehr Informationen zu dem Thema hat der BISS e.V. in einem Informations-Flyer zusammengefasst, der HIER erhältlich ist.

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11.05.2022

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