FREIZEITTIPPS 27.07.2016
6 TAGE WORKHOP - 11 INTERNATIONALE GASTDOZENTEN - 28 KURSE IN 5 TANZSÄLEN - FÜR ANFÄNGER BIS PROFIS - GROSSE ABSCHLUSSGALA IN DER ALTEN OPER ERFURT AM SAMSTAG - Snmeldung mehr Infos hier → http://www.tanzhaus-erfurt.de/
KARTEN FÜR DIE GROSSE ABSCHLUSSGALA SIND IM TANZHAUS ERFURT UND IM VORVERKAUF DES DASDIE BRETT'L (LANGE BRÜCKE, ERFURT) ERHÄLTLICH
10:00 Uhr Ferienangebot: Tierische Stadtgeschichten und Kinderspiele im Stadtmuseum Haus Zum Stockfisch (Familienpass geht)
10:00 Uhr Ferienveranstaltung: Lesen - Träumen - Reisen: mein Sommer in der Bibliothek in der Kinder-und Jugendbibliothek Marktstraße
10:00 Uhr Thema: „Disney´s Tiere“ – Vergleich mit Zeichnungen aus Trickfilmen für Kinder von 5-9 Jahren, 10,00 €
16:30 Uhr Ferienangebot: In die Mangel nehmen - vier Möglichkeiten, Wäsche zu plätten im Benary-Speicher, Brühler Str. 37
18:00 Uhr After Work im Club Palais
19:30 Uhr Vortrag Burkhard Schunkert: Das Projekt Lifegare in Beit Jala (Palästina) im Gemeindehaus der Ev. Kirchgemeinde Marbach
20:00 Uhr Konzert des „Yiddish Summer“ Veretski Pass & Joel Rubin: Poyln - Klezmer aus Polen in der Alten Synagoge, Waagegasse,19,50€/10,50 €
Bürgerbegehren der AfD:
Das von zwei AfD-Landtagsabgeordneten initiierte Bürgerbegehren gegen das Gotteshaus im Ortsteil Marbach ist nach Ansicht der Stadtverwaltung nicht zulässig. Zu diesem Urteil sind die Mitarbeiter im Rathaus nach vierwöchiger Prüfung gekommen. „Bürgerbegehren sind nach der Thüringer Kommunalordnung unter anderem dann unzulässig, wenn sie gesetzwidrige Ziele verfolgen. Das ist hier der Fall“, heißt es einer Mitteilung vom Montag zur Begründung. In ihrem Antrag hatte die Gruppe um die AfD-Abgeordneten Corinna Herold und Stefan Möller die von der Ahmadiyya-Gemeinde geplante Moschee nicht explizit genannt. Stattdessen gingen sie einen juristischen Umweg, der sämtliche „Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke“ im Gewerbegebiet an der Schwarzburgerstraße verbieten sollte. Die Erfurter hätten dann in einem Bürgerentscheid über den sogenannten Bebauungsplan der Kommune abstimmen sollen. Grundsätzlich, so heißt es nun aus der Stadtverwaltung, sei ein Bürgerbegehren zu „baulichen Entwicklungen“ durchaus möglich. Allerdings müssten bei Entscheidungen der Stadt zu Bauvorhaben alle relevanten privaten und öffentlichen Belange abgewogen werden. Dies ist insbesondere im Baugesetzbuch so geregelt und soll beispielsweise soziale und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung mit einbeziehen. Hätte ein Bürgerentscheid aber kirchliche und kulturelle Gebäude von vornherein verboten, könne gar nicht mehr abgewogen werden. Damit wäre das Begehren nach der Thüringer Kommunalordnung nicht zulässig, erklärt die Stadtverwaltung ihre Entscheidung.Die Antragsteller hatten als Begründung unter anderem angeführt, dass dienstleistungsorientierte Handwerks- und Gewerbebetriebe gesichert werden sollen. Für Erfurts Behörden nur eine Scheinargumentation – denn auch nach einem Bürgerentscheid blieben viele Nutzungsarten zulässig, die diesen Unternehmen nicht zuzurechnen sind. „Ein Bebauungsplan, der ohne städtebauliches Konzept der bloßen Verhinderung eines Vorhabens dient, ist unzulässig und gesetzwidrig“, schließt das Rathaus seine Begründung ab. |