Mediathek

Persönlichkeitsrecht vs. Kunst - Der Fall "Rohtenburg"

Noch 2006 urteilte das Landesgericht Frankfurt, dass der Film "Rothenburg" die Persönlichkeitsrechte von Armin Meiwes verletze und damit nicht gezeigt werden dürfe.

Am 26. Mai 2009 gab der Bundesgerichtshof den Film schließlich doch zur Vorführung frei und begründet dies mit der Freiheit der Kunst die in diesem Fall über der Freiheit der Person stehe.

Radio F.R.E.I. sprach mit dem Kommunikationswissenschaftler Prof. Dr. Friedrich Krotz (Universität Erfurt) über das Spannungsverhältnis zwischen Kunst und Persönlichkeitsrecht.


Interview mit Prof. Dr. Friedrich Krotz

Zur Vorgeschichte:
Im Jahr 2001 tötet der ehemalige Soldat Armin Meiwes einen 43 Jährigen Ingenieur auf dessen Wunsch und aß seine Leiche zum Teil auf. Dafür gaben ihm die Medien den Beinamen „Der Kannibale von Rothenburg“. Nachdem das Urteil gegen Meiwes 2004 rechtskräftig wurde, begann die künstlerische Aufarbeitung des Geschehens. Die Satirezeitschrift „Titanic“ widmete ihm eine Referenz und einige Lieder und Theaterstücke später war auch einen Spielfilm im Entstehen. „Rothenburg“ hieß der Film der 2006 unter der Regie von Martin Weisz entstand und in dem Thomas Kretschmar die Hauptrolle spielte. Doch kurz vor der Premiere stoppte das Oberlandesgericht Frankfurt die Aufführung des Films. Nach Ansicht des Gerichts waren die Persönlichkeitsrechte Meiwes höher zu schätzen als die künstlerische Aufarbeitung. Am 26 Mai jedoch hob der Bundesgerichtshof das Urteil wieder auf. Jetzt kann der Film in die kommerzielle Vermarktung gehen.



Gegenlicht Kinoredaktion
23.06.2009

Kommentare

Zu diesem Artikel sind keine Kommentare vorhanden.