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Erfurter Innenstadt bekommt neues Parkplatzkonzept für Fahrräder ::: Wann ist eine Veranstaltung zu laut? ::: Stadtparktreppe: Diskussion um Sanierung hält an ::: Kulturpreis für den Zughafen
Erfurter Innenstadt bekommt neues Parkplatzkonzept für Fahrräder
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Auf der letzten Stadtratssitzung im September beschloss der Stadtrat ein neues Fahrradabstellkonzept für die Erfurter Innenstadt. Dies beinhaltet eine Bestandsaufnahme von derzeitigen Abstellmöglichkeiten und die Schaffung neuer Fahrradparkplätze. Der Beschlussvorschlag kam von den Grünen, vorgestellt wurde der Antrag von Thomas Meier. Dieser verwies auf die Problematik der fehlenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder in Erfurt, gerade auf Plätzen in der Innenstadt, wie Willy-Brandt-Platz und Anger. Außerdem sei das Radfahren in der Innenstadt durch Begegnungszone und autofreie Tage noch attraktiver geworden, daher steige der Anteil des Radverkehrs und somit werden auch mehr Abstellmöglichkeiten gebraucht. Wolfgang Metz von der SPD sah das Fehlen der Fahrradpaktplätze nicht als Problem. Er war der Meinung, dass..:
„…man auch den Eindruck hat, dass viele Radfahrer gerne ihr Fahrrad da abstellen, wo sie es gerade brauchen und oftmals Fahrradstellplätze, die vorhanden sind und zehn Meter weiter sind, nicht genutzt werden. Mich ärgert das fast jeden Tag.“
Somit befand er den Beschlussvorschlag der Grünen für entbehrlich. Professor Dr. Alexander Thumfart, Fraktionsmitglied der Grünen, versuchte eine gemeinsame Lösung zu finden:
„Lasst uns klein halten, aber lasst uns anfangen, Sachen zu ordnen. Vorrausschauende Politik ist ja auch die Ordnung von etwas, was kommen wird. Und wir sehen das an den Fahrradbewegungen, dass das natürlich ein Problem darstellt, deswegen ist das nicht entbehrlich, ganz im Gegenteil, der Anteil der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer steigt, und die Problemlast steigt auch.“
Weiterhin gab es kontroverse Stimmen aus Richtung der Freien Wähler. Fraktionsmitglied Peter Stampf stellte fest, dass die Ortsteile um Erfurt herum nicht in das Konzept der Grünen integriert wurden, obwohl auch dort Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten besteht. Thomas Meier begründete:
„Wir haben uns bewusst auf die Innenstadt beschränkt um einfach Kosten zu sparen, weil der Druck ist in der Innenstadt am größten. In den Ortsteilen, entweder die städtischen oder auch die dörflichen Ortsteile, da sehen wir das Problem nicht so.“
Wolfgang Beese von der SPD hatte auch einige Bedenken. Zum Beispiel befürchtet er, dass die Grünen im nächsten Jahr eine weitere Vorlage aufstellen werden, welche besagen würde, dass man Fahrräder nur noch an den dafür vorgesehenen Plätzen abstellen darf. Er wolle nicht in so einer Stadt leben, in der man nicht frei sein Fahrrad da abstellen kann, wo es am besten ist. Auch hier versuchte Meier zu beruhigen:
„Genau deswegen gibt es diese Vorlage. Weil wenn wir den Bedarf schaffen, also sprich Parkraum für Fahrräder, wird es hoffentlich auch mehr geben, die das auch benutzen. Zweitens: Ein Fahrrad ist nach StVO kein Fahrzeug, und solange der Staat die Fahrräder nicht besteuert und dort kein Kennzeichen hinten dran hängen lässt, haben wir auch keine Angst, dass wir dafür ein Knöllchen bekommen müssen.“
Überzeugen konnte er Wolfgang Beese damit nicht:
„Ich traue Ihnen in der Beziehung überhaupt nicht.“
Letztendlich wurde das Fahrradabstellkonzept dann doch mit 14 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und einer Enthaltung vom Stadtrat angenommen.
Friederike Huth / 11.10.2012
Wann ist eine Veranstaltung zu laut?
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Manche Veranstaltungen sind aus dem Stadtbild nicht wegzudenken. So haben sich das Krämerbrückenfest, die Domstufenfestspiele oder der Erfurter Weihnachtsmarkt fest im Veranstaltungskalender etabliert. Andere Veranstaltungen müssen wegen zu hoher Lautstärke – juristisch korrekt formuliert handelt es sich dabei um Lärm – abgesagt werden. Ein Beispiel dafür liefert das Kulturfestival „organic bar“, das vor wenigen Wochen im Brühler Garten geplant war. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird entschieden, ob eine Veranstaltung zu laut ist oder nicht?
Im Bezug auf die Lautstärke stellt die „Verwaltungsvorschrift Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ – kurz TA-Lärm – die gesetzliche Basis dar. Bei der Bewertung der Lautstärke wird zwischen Wohngebieten und so genannten Mischgebieten unterschieden. Dazu Inga Hettstedt, die Pressesprecherin des Oberbürgermeisters:
„Ob es sich um ein Wohngebiet oder ein Mischgebiet handelt, dass wird seitens des Bauamtes eingestuft – also ganz ursprünglich im Flächennutzungsplan – und der Brühler Garten ist tatsächlich ein Wohngebiet, wohingegen beispielsweise der Wenigemarkt oder auch der Fischmarkt und der Domplatz Mischgebiete sind. Für Mischgebiete und Wohngebiete gelten unterschiedliche Richtwerte.“
In Wohngebieten gelte für Veranstaltungen im Zeitraum von 6-22 Uhr ein Richtwert von 55 dB, was der Lautstärke eines normalen Gespräches entspreche. Dadurch werden Veranstaltungen mit lauter Musik an Orten wie dem Brühler Garten zum Problem. Für die Mischgebiete sieht die Bundesverordnung Richtwerte von tagsüber 60 dB und nachts 45 dB vor. Zusätzlich komme es auch auf den jeweiligen Wochentag an, da an Sonn- und Feiertagen strengere Werte einzuhalten seien.
Angesichts dieser recht geringen Maximalwerte für Veranstaltungen stellt sich die Frage, wieso Großveranstaltungen in den Mischgebieten, bei denen es auch nach 22 Uhr noch lauter ist, trotzdem stattfinden können. Hier gebe es laut Inga Hettstedt die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen:
„Da gibt es in dieser so genannten TA-Lärm einen Punkt, der besagt, dass in Ausnahmefällen von den Werten abgewichen werden darf und bezeichnet diese als seltene Ereignisse.“
Außerdem besage die Verordnung, dass bis zu zehn dieser seltenen Ereignisse genehmigt werden können. Doch was ist ein seltenes Ereignis? Sind Krämerbrückenfest, Weinfest, Weihnachtsmarkt oder Domstufenfestspiele seltene Ereignisse? Nach welchen Kriterien wird dieser unklare Begriff ausgelegt? Inga Hettstedt über die Erfurter Handhabe:
„In Erfurt hat man sich darauf geeinigt, dass es Ereignisse von besonderer Bedeutung für die Region sind – sprich Domstufenfestspiele mit überregionaler Strahlkraft, Touristen – oder auch Veranstaltungen mit Traditionscharakter. Nimmt man z.B. das Krämerbrückenfest, das ist ja nun im vierten Jahrzehnt mittlerweile, dass es stattfindet. Das ist ein Fest, dass ist ja aus der Stadt als solches nicht mehr wegzudenken.“
Letztlich sei die Entscheidung immer eine Abwägungssache. So habe das Weinfest zum Beispiel auch schon eine gewisse Tradition und zudem gebe es im Vergleich zu anderen Festen immer relativ wenige Beschwerden, da die Veranstalter im Vorfeld mit Anwohnern kommunizieren würden. Die Entscheidung liege beim Umwelt- und Naturschutzamt:
„Für den Lärm ist in dem Fall das Umwelt- und Naturschutzamt zuständig, d.h. unser Bürgeramt nimmt Kontakt auf mit den anderen Ämtern, die involviert sind und die geben eine Stellungnahme zu dem Fest ab. Die arbeiten sowohl auf Grundlage der TA-Lärm, als auch – ich wollte es selber gar nicht glauben – der vierten Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz der DDR.“
Laut Robin Sircar vom Umwelt- und Naturschutzamt schließe die Verordnung aus der DDR eine gesetzliche Lücke, da es bis heute kein Landes-Immissionsschutzgesetz für Thüringen gebe. Die TA-Lärm beziehe sich nicht auf „Freizeitlärm“ sodass man die DDR-Verordnung zur Genehmigung von Veranstaltungen benötige. Ansonsten sei das Dokument von 1970 wenig aussagekräftig, da es keine Richtwerte beinhalte und man sich dafür an der TA-Lärm orientieren müsse.
Tony Drews / 10.10.2012
Stadtparktreppe: Diskussion um Sanierung hält an
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In der vergangenen Stadtratssitzung im September wurde die Sanierung der Stadtparktreppe thematisiert. Es lagen zwei Beschlussvorschläge vor, von der SPD und der Linkspartei. Die Vorlage der SPD beinhaltete drei neue Varianten zur Sanierung des Bauwerkes, die Low-Cost-Variante, die Sanierung ohne erhebliche Kosten für den Unterbau und die Maximalsanierung. Wolfgang Metz von der SPD begründete diese Vorschläge damit, dass die für die Sanierung geplanten 600.000 Euro eine überzogene Variante darstellen. Er verwies auch auf die Dringlichkeit der Sanierung anderer Objekte, wie zum Beispiel Kindertagesstätten oder Schulen. Jörg Schwäblein von der CDU hielt diese Setzung der Prioritäten für nicht gerechtfertigt:
„Wir sind unter anderem für die Sanierung der Stadtparktreppe, damit Kinder dort nicht zu Schaden kommen.“
Metz konnte beruhigen:
„Einen Teil laufen jeden Tag viele Kinder hoch und runter ohne Schaden zu nehmen. Keiner stellt das infrage, dass die Stadtparktreppe gemacht wird, ich habe das nicht populistisch verglichen, ich habe gesagt, dass angesichts unserer Finanzlage wir eben andere Prioritäten als SPD-Fraktion setzen, ohne die Stadtparktreppe aus den Augen zu verlieren.“
Die Beschlussvorlage der Partei DIE LINKE beinhaltete die Veröffentlichung des aktuellen Planungsstandes. Außerdem sollen der Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt und der Bau- und Verkehrsausschuss regelmäßig über Fortschritte informiert werden. Matthias Phlak von der Linkspartei verkündete außerdem, dass der Vorschlag der SPD in ihre Beschlussvorlage übernommen wird. Dies verursachte einige Diskussionen. Peter Stampf von den Freien Wähler verwies auf die Tatsache, dass es sich hierbei um zwei grundlegend verschiedene Anträge handelt. Phlak begründete:
„Ich seh´ da jetzt überhaupt keinen Dissens. Wir sind der Meinung, dass durchaus alle drei Varianten, die von der Verwaltung entwickelt worden sind, auch mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert werden können.“
Dieses Argument konnte nicht alle Stadträte überzeugen. Ingo Mlejnek, Beigeordneter des Bau- und Verkehrsausschusses, trug zur Aufklärung bei:
„Wenn Sie beschließen, dass drei weitere Varianten noch untersucht werden sollen, dann brauchen wir 15.000 Euro. Die hätten wir aus den Planungsmitteln, die wir dann natürlich nicht für die Planung einsetzen, sondern für eine weitere Voruntersuchung, und brauchen dafür aber wieder ein bisschen Zeit, um das auch entsprechend zu machen und erst wenn das da ist, kann das auch veröffentlicht werden.“
Damit würde sich die Sanierung der Stadtparktreppe wieder verzögern. Trotzdem entschied der Stadtrat letztendlich die Annahme der Beschlussvorlage von SPD und der Linkspartei.
Schon seit 2008 stand fest, dass das Bauwerk am Erfurter Stadtpark sanierungsbedürftig ist. Doch viele Jahre lang fielen alle Finanzierungs-Anträge der Stadt im Stadtrat durch, erst im Dezember 2011 bewilligte der Stadtrat 100.000 Euro zu Reparaturzwecken. Die Sanierung geht trotzdem nur schleppend voran, da insgesamt 600.000 Euro benötigt werden, um das Bauwerk vollständig zu reparieren. Außerdem fielen durch Kontrollen und weitere Gutachten mehrere tausend Euro an Mehrkosten an. Bleibt nun zu hoffen, dass, wenn 2021 die Bundesgartenschau nach Erfurt kommt, die Stadtparktreppe wieder vollständig begehbar und anschaulich saniert ist.
Friederike Huth / 09.10.2012
Kulturpreis für den Zughafen
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Am Dienstag wurde der Zughafen mit dem Kulturpreis der Stadt Erfurt ausgezeichnet. Die Firma „Zughafen“ befasst sich mit der Produktion und Vermarktung von Musik, mit Management für Künstler und mit Veranstaltungsorganisation. Sie hat seit 2002 ihren Sitz in einem Backsteinbau am alten Erfurter Güterbahnhof. Als Preisträger konnte sich der Zughafen gegen 19 andere Personen und Institutionen durchsetzten, die für den Kulturpreis vorgeschlagen waren.
Stadtratsmitglied Dr. Wolfgang Beese und Oberbürgermeister Andreas Bausewein hielten die Laudatio - diesmal nicht im Rathausfestsaal, sondern in einem für den Festakt geschmückten Güterschuppen.
Wolfgang Beese, der durch seine Arbeit im Kulturausschuss der Stadt schon seit mehreren Jahren mit dem Zughafen zusammenarbeitet, lobte die Firma als „Anziehungspunkt kreativer Köpfe“. Der Sänger Clueso ist wohl der bekannteste Künstler, der in den Räumen des Zughafens arbeitet. Wolfgang Beese hob außerdem hervor, dass der Zughafen auch an der Organisation stadtweiter Kulturveranstaltungen beteiligt ist, so zum Beispiel an der Fête de la Musique.
Oberbürgermeister Andreas Bausewein freute sich über die positiven Effekte, die der Zughafen für die Erfurter Kulturlandschaft bewirkt:
“Erfurt ist für junge Kreative wohl die attraktivste Stadt im Freistaat Thüringen. Wir würden uns freuen, wenn es uns gelingt, dass sie auch über Thüringen hinaus an Anziehungskraft gewinnt. Der Zughafen leistet mit seinen deutschlandweiten Aktivitäten bereits einen großen Beitrag dazu.“
Andreas Welskop, Mitbegründer und Geschäftsführer des Zughafens, nahm die Auszeichnung stellvertretend für alle Mitarbeiter, Künstler und Unterstützer des Netzwerkes entgegen. In seiner Dankesrede übte er aber auch Kritik an der Stadt. Diese würde der lokalen Straßenkultur und der Kleinkunst noch zu wenig Unterstützung und Freiräume bieten:
“Ich glaube, die Stadt braucht, wenn sie sich als Großstadt bezeichnen will, viel mehr Lobby für Straßenkultur. Und damit möchte ich nicht sagen, dass sie weniger Lobby für Hochkultur und für Museumskultur und Theater braucht, aber ich glaube, und da rede ich nicht nur von Geld, sondern vor allem von Unterstützung, von Kooperationsgeist, von Willen, von Leidenschaft. Die Stadt braucht Lobby für Straßenkultur, für freie Künstler, für die junge Szene, für Visionäre, für Kunstprovokateure - Großstadt braucht das.“
Der Kulturpreis der Stadt wird alle drei Jahre an Erfurter Personen oder Institutionen vergeben, die auf dem Gebiet der Bildenden Künste, der Darstellenden Künste, der Literatur oder der Musik besondere Leistungen erbracht haben.
Marcus Runge / 08.10.2012
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11.10.2012
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