Redaktion und Programm

Redaktionsstatut - 2. Grundsätze für redaktionelle Arbeit und Programmerstellung

Die Mitgliedervollversammlung (MV)

Die MV stellt das übergeordnete Entscheidungsgremium im Mitgliederradio Radio FREI dar. Aufgaben und Zweck der MV als oberstes Vereinsorgan sind in der Satzung § 2 geregelt. Die MV delegiert und überträgt die verschiedenen Vereinsaufgaben, darunter die Aufrechterhaltung des Sendebetriebes, an das Radioplenum und seine Gremien, die wiederum gegenüber der MV rechenschaftspflichtig sind.

Die MV findet mindestens einmal jährlich statt und kann, wie in der Satzung § 8 festgelegt, entscheiden über jährlichen Vereinshaushalt, die inhaltlich-redaktionellen Grundsätze, die Beteiligung von Gesellschaften, die Aufnahme von Darlehen, die Geschäftsordnung für den laufenden Radiobetrieb, die Satzungsänderungen und die Auflösung des Trägervereins. Die MV gewährleistet die Partizipation aller Mitglieder am Radio. Die MV ist öffentlich, so daß allen Hörenden die Möglichkeit haben, Kritiken, Anregungen, Vorschläge usw. zu äußern.

Das Radioplenum

Das Radioplenum dient dem Austausch aller am Radio beteiligten Mitarbeiter/innen und es entscheidet zumeist konsensual über alleanfallenden Fragen des Radiobetriebes zwischen den jährlichen Mitgliedervollversammlungen, d.h. neben dem Programm, alle wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen des Gesamtradios. Die getroffenen Entscheidungen sind für alle Beteiligten bindend. Das Radioplenum ist an die allgemeinen Grundsätze und die Beschlüsse der Mitgliedervollversammlung des Freies Radio Erfurt e.V. gebunden. Zu den Radioplena entsendet jede Fachredaktion und jede AG mindestens ein/e Vertreter/in, um den Informationsfluß zu gewährleisten. Das Radioplenum trifft sich turnusmäßig einmal im Monat.

Um die Arbeitsfähigkeit des Radioplenums gewährleisten zu können, organisiert sich das Radioplenum in seinen Gremien Redaktionsvollversammlung, Fachredaktionen, Arbeitsgruppen. Die Plena und Treffen ihrer Gremien sind grundsätzlich öffentlich, wobei in den entsprechenden Tagesordnungen ein Tagesordnungspunkt für Interessierte vorzusehen ist. Die Gremien des Radioplenums geben sich eine Geschäftsordnung.

Um die Transparenz der Gremienarbeit gewährleisten zu können, sind die Termine der Zusammenkünfte als auch die Protokolle der jeweiligen Sitzungen zu veröffentlichen. Das Protokoll sollte spätestens nach drei Tagen in lesbarer Form vorliegen.

Das Radioplenum besteht aus den Mitgliedern des Freien Radio Erfurt e.V., die mindestens 2 Monate aktiv am Projekt Radio FREI mitarbeiten und regelmäßig Beiträge erstellen oder sich regelmäßig am Sendebetrieb beteiligen. Über die aktuellen Mitglieder des Radioplenums wird fortlaufend eine Liste geführt. Das Stimmrecht auf allen Radioplena und ihren Gremien haben nur die aktuellen -in der Liste geführten- Mitglieder des Radioplenums. Die Fachredaktionen bzw. Sendungsmacher/innen und die Arbeitsgruppen empfehlen dem Vorstand des Freien Radio Erfurt e.V. anstehende Aufnahmen und Ausschlüsse von Mitgliedern.

Die Redaktionsvollversammlung

Die Redaktionsvollversammlung trägt die Verantwortung für die programmlich-inhaltliche Absicherung des laufenden Sendebetriebes. Sie ist ein wichtiges Kommunikationsforum für den Erfahrungs- und Informationsaustausch, in dem u.a. die Redaktionskonzepte diskutiert werden. Die Redaktionsvollversammlung ist bemüht, gemeinsame inhaltliche und hörästhetische Kriterien zu entwickeln.

In der Redaktionsvollversammlung fallen darüberhinaus die Entscheidungen zur redaktionellen Koordinierung, d.h. hier werden u.a. in gemeinsamen Diskussionen das Programmschema erarbeitet und die Sendeplätze verteilt, um den Bedürfnissen der Einzelredaktionen Rechnung zu tragen.

Über die Redaktionsvollversammlung werden die Offenen und Gruppensendeplätze koordiniert und betreut. Die Redaktionsvollversammlung ist darüberhinaus direkter Ansprechpartner für Interessierte, die sich am Programm beteiligen wollen. Von hier aus können sie in das Radioprogramm eingebunden werden.

Die Redaktionsvollversammlung trifft sich turnusmäßig einmal die Woche. Jede Redaktion entsendet eine/n Vertreter/in in die Redaktionsvollversammlung.

Die Fachredaktionen

Die Fachredaktionen sowie die Sendungsmacher/innen füllen mit ihren Angeboten das Programm von Radio FREI. Sie arbeiten in festen Redaktionen und erarbeiten hier ihre Redaktionskonzepte auf Grundlage der Programmgrundsätze und -kriterien selbstständig.

Im Sinne eines lebendigen Diskussionsprozesses innerhalb des Radios stellen die Fachredaktionen sowie Sendungsmacher/innen ihre Redaktionskonzepte, also die Kriterien für Auswahl der Themen und Beiträge, der Redaktionsvollversammlung vor. Die Redaktionsvollversammlung hat gegenüber den Fachredaktionen und den Sendungsmacher/innen ein Vorschlagsrecht für Themen und Beiträge im Rahmen der Sendungen der Fachredaktionen. Werden Themen oder Beiträge abgelehnt, so müssen die Fachredaktionen dies den Vorschlagenden gegenüber begründen. Diese können sich an die Redaktionsvollversammlung wenden.

Die Arbeitsgruppen

Die Arbeitsgruppen nehmen grundsätzlich als ausführende Organe primär technische Funktionen wahr. Die Richtlinienkompetenz liegt nach wie vor bei der Mitgliedervollversammlung bzw. dem Radioplenum, gegenüber denen die Mitglieder der AG's verantwortlich und jederzeit rechenschaftspflichtig sind. Die AG's wirken auf Beschlußfassung in allen wesentlichen Fragen hin.

Der Vorstand

Der Vorstand vertritt den Verein. Er besteht aus 3 bis 7 Mitgliedern und wird von der Mitgliedervollversammlung für jeweils ein Jahr gewählt. Seine Aufgaben bestehen gemäß § 7 der Satzung in der Geschäftsführung, Vermögensverwaltung und gerichtlichen Vertretung des Vereins. Er ist rechenschaftspflichtig und beschlußgebunden gegenüber der Mitgliedervollversammlung. Im laufenden Sendebetrieb handelt der Vorstand gemäß den Beschlüssen der Plena.