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UKW. Fertsch. Ade? Natürlich nicht! UKW muss auf Sendung bleiben – Medienstaatssekretär Krückels sagt: Abschalt-Drohung bleibt inakzeptabel

Nicht nur mit Blick auf die jüngste Erklärung der Media Broadcast GmbH, die UKW-Verbreitung in Deutschland übergangsweise bis zum 30. Juni 2018 weiterzuführen, geht Thüringens Medienstaatssekretär Malte Krückels davon aus, dass im Freistaat alle UKW-Programme auf Sendung bleiben. Er erwarte, dass die beteiligten Unternehmen ihre Differenzen in den Griff bekommen. „Radiohörer haben das Recht, dass die Streitigkeiten professionell geklärt werden, also ohne Senderabschaltungen – auch nicht zum 1. Juli 2018.“

Zur Drohkulisse der UKW-Abschaltung heißt es in einer Medieninformation der Thüringer Staatskanzlei :

Am vergangenen Freitag hatte der Geschäftsführer der Media Broadcast in einem Zeitungsinterview mit der kurzfristigen Abschaltung einer Vielzahl öffentlich-rechtlicher und privater UKW-Programme in ganz Deutschland gedroht. Die Media Broadcast GmbH war bisher Eigentümerin und zugleich Betreiberin der meisten UKW-Sendeanlagen.

Medienstaatssekretär Krückels weiter: „Dieses Verhalten ist völlig inakzeptabel und wirft die Frage auf, ob dieses Unternehmen die für einen Betreiber von Rundfunksendern und Rundfunkplattformen erforderliche Seriosität noch besitzt.“ Rundfunk genieße Verfassungsrang. Die Rundfunkverbreitung dürfe folglich nicht zur Disposition privater Investoren stehen, solange der Rundfunkveranstalter willens und in der Lage ist, einen angemessenen Preis für die Verbreitung zu zahlen. Davon unabhängige Streitigkeiten Dritter dürften nicht dazu führen, dass die Rundfunkversorgung unterbrochen wird. Dieser Grundsatz gelte auch für andere vormals staatliche, jetzt privatisierte Netze. So wäre es undenkbar, die Gas-, Wasser- oder Stromversorgung in einer Straße, einer Stadt oder einer Region einfach einzustellen, weil beteiligte private Unternehmen sich nicht über die Konditionen einigen können. Für die Rundfunkverbreitung könne nichts anderes gelten.

Sollten Regelungslücken im Telekommunikationsrecht des Bundes dazu führen können, dass die vom Programmveranstalter gewünschte und bezahlte Verbreitung nicht auch gegen den Willen der Eigentümer von Netzkomponenten durchgesetzt werden kann, so muss der Bund diese Lücken schleunigst schließen, fordert Krückels. Er kritisiert darüber hinaus die Preiserhöhungen, die den Hörfunkveranstaltern im Ergebnis des Verkaufs der UKW-Antennen drohten. Es sei absurd, dass im Wettbewerb noch höhere Preise aufgerufen werden sollten als unter dem vormaligen Monopolisten Media Broadcast. Gewinnmaximierungen mittels längst abgeschriebenen Betriebsvermögens anzustreben sei unverantwortlich und daher nicht hinnehmbar.

Staatssekretär Krückels abschließend: „Ich erwarte vom Bund auch in dieser Frage, dass er die Angelegenheit nicht nur prüft und begleitet, sondern erneut in eine Preisregulierung eintritt, da es anderenfalls aufgrund eines Marktversagens zu erheblichen Preiserhöhungen zu kommen droht.“

Medieninformation 96/2018 der Thüringer Staatskanzlei


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11.04.2018

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